LEGAL CENTER

LastPass Partner Program Terms

Diese LastPass Partnerprogramm-Geschäftsbedingungen („Partnerbedingungen”) werden zwischen der maßgeblichen LastPass Rechtspersönlichkeit, die in der Tabelle der vertragschließenden Rechtspersönlichkeiten unter https://www.lastpass.com/legal-center/contracting-entities aufgeführt ist („LastPass“, „uns“ oder „wir“) und der Person oder Organisation, die sich mit diesen Partnerbedingungen einverstanden erklärt in Ihrem eigenen Namen oder im Namen Ihrer verbundenen Unternehmen („Partner“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“), vereinbart. Zusammen dienen diese Partnerbedingungen, die jeweils geltenden Bedingungen bzw. der jeweils geltende Nachtrag zum Partnerprogramm („Programmbedingungen“), die geltenden Programmleitfäden („Programmleitfäden“) und alle weiteren Richtlinien oder ergänzenden Unterlagen, die Ihnen über unser Partner Portal https://partner.lastpass.com (das „Portal”) zur Verfügung gestellt werden, als die Partnerschaftsvereinbarung (die „Vereinbarung”), gemäß derer Sie autorisiert sind, als offizieller Partner von LastPass zu handeln. Durch die Annahme dieser Partnerbedingungen erklären Sie, dass Sie volljährig und befugt sind, den Partner an die Vereinbarung zu binden.


1. Teilnahmerechte und -anforderungen.

a. Autorisierung.

In den Programmbedingungen werden die Dienstleistungsangebote von LastPass („Dienstleistungen“) dargelegt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Im Sinne der Vereinbarung bezeichnet „verbundenes Unternehmen“ jede natürliche oder juristische Person, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, und „Kunde“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen letztendlich in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob sie als Lead eingereicht oder in einer Bestellung identifiziert wurde (siehe unten). Wenn Sie diesen Partnerbedingungen und den Programmbedingungen für eines oder mehrere der folgenden Partnerprogramme (jedes ein „Programm“) zustimmen, autorisieren wir Sie wie folgt, vorbehaltlich der jeweiligen Programmbedingungen:

  1. (1) Wiederverkäufer – als Wiederverkäufer sind Sie autorisiert, die Dienstleistungen an Kunden zu verkaufen, und
  2. (2) Managed Services Provider – als Managed Services Provider sind Sie autorisiert, unsere Dienste im Namen Ihrer Kunden als Managed Services Provider („MSP“) zu erwerben, zu verwalten und zu konfigurieren.

Sie wissen und erklären sich damit einverstanden, dass LastPass die Vereinbarung und alle oben genannten Autorisierungen jederzeit und aus jedem Grund aktualisieren kann, nachdem Sie darüber informiert wurden.

b. Empfehlungen.

Zusätzlich zu den oben in Abschnitt 1.a gewährten Rechten sind Sie autorisiert, über das Portal Gelegenheiten für uns zu registrieren, um unsere Dienstleistungen an potenzielle Kunden („Leads“) zu verkaufen. Für jeden Lead, der von uns bestätigt wird und der während der Gültigkeitsdauer der Registrierung zu einem Verkauf führt, erhalten Sie eine einmalige Provision zu dem Tarif, der zum Zeitpunkt der Registrierung im Portal festgelegt ist. Die ausgezahlten Provisionen richten sich nach dem Gesamtbetrag, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Als „Verkauf“ wird jeder gültige und aktive Lead bezeichnet, den Sie registriert haben und der zu einem Kaufvertrag zwischen uns und einem Kunden geführt hat. Sollte ein Kunde den von uns in Rechnung gestellten Betrag nicht bezahlen, nachdem wir Ihnen eine Provision gezahlt haben, bedeutet dies, dass wir Ihnen für den betreffenden Kunden einen überschießenden Betrag bezahlt haben, den wir Ihnen in Rechnung stellen können.

c. Übermittlung von Bestellungen und Leads.

Alle Bestellungen oder Leads, die Sie an uns übermitteln (je nach Fall), müssen über das Portal erfolgen, sofern von uns nichts anderes festgelegt wurde. Dazu kann auch die Übermittlung der erforderlichen Endbenutzerdaten gehören, um die Bearbeitung und Einrichtung zu erleichtern. Eine „Bestellung“ ist ein Kauf von Dienstleistungen durch Sie von uns über unseren Standard-Bestellprozess mit dem Zweck, als Partner im Rahmen der Vereinbarung zu handeln. Weitere Einzelheiten über den spezifischen Bestellprozess oder das System für ein bestimmtes Programm sind in den Programmbedingungen zu finden. Wir können den Prozess, mit dem wir Bestellungen oder Leads annehmen oder bearbeiten, jederzeit nach angemessener Mitteilung an Sie aktualisieren. Wir werden Sie benachrichtigen, wenn wir eine Bestellung oder einen Lead angenommen haben, und wir können sie nach unserem Ermessen ablehnen. Sie erhalten in Verbindung mit durch Sie übermittelte Bestellungen und Leads, die von uns abgelehnt werden, oder Bestellungen, bei denen sich ein Kunde entscheidet, sie direkt bei uns aufzugeben, weder eine Gutschrift noch Preisnachlässe oder Zahlungen.

d. Marketing; Nicht-Exklusivität.

Während der Laufzeit dürfen Sie die Dienstleistungen vermarkten und bewerben, vorbehaltlich der Einschränkungen, die in der Vereinbarung und anderen Dokumenten festgelegt sind. Die Teilnahme jeder Partei an einem oder mehreren Programmen ist nicht-exklusiv. Jede Partei kann mit Dritten Vereinbarungen über Dienstleistungen treffen, die den in diesen Partnerbedingungen vorgesehenen ähnlich sind.

e. Zusicherungen.

Sie haben die Dienstleistungen und Ihre Beziehung zu uns richtig darzustellen. Sie dürfen unsere Dienstleistungen nur gegenüber Unternehmen anbieten, und wo dies in den geltenden Programmbedingungen näher angegeben wird, müssen Sie sicherstellen, dass allen Kunden die Nutzungsbedingungen für LastPass Endkunden unter https://lastpass.com/legal-center/partner-sales-terms („Bedingungen für Endkunden“) gezeigt wurden und dass die Kunden sich damit einverstanden erklären. Wir können nach unserem Ermessen unsere Produkte, Preise oder Bedingungen nach einer Mitteilung an Sie ändern.

f. Kundensupport.
  1. Supportaktivitäten.
    Außer wie in den jeweiligen Programmbedingungen angegeben oder wie anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, ist es Ihnen nicht gestattet, technischen Support für die Dienstleistungen zu erbringen. Sie sollten alle Supportanfragen von Kunden über die Standard-Supportprozesse an LastPass übermitteln (z. B. über die LastPass Supportseite unter https://support.lastpass.com/home).
  2. „Not-for-Resale“-Lizenzen (Nicht zum Weiterverkauf bestimmt).
    Wir können Ihnen nach eigenem Ermessen eine begrenzte Anzahl an Abonnements für eine oder mehrere Dienstleistungen zur Verfügung stellen. In diesem Fall gelten für diese Nutzung die Nutzungsbedingungen unter https://www.lastpass.com/legal-center/terms-of-service/business („Nutzungsbedingungen“).

2. Rechnungsstellung und Zahlung; Provisionen; Steuern.

a. Rechnungsstellung und Zahlung.

Wenn Sie die Dienstleistungen an Kunden weiterverkaufen, müssen Sie den Kunden deren Nutzung der Dienstleistungen direkt in Rechnung stellen. Sie sind dazu verpflichtet, uns zu bezahlen, selbst wenn ein Kunde Sie nicht bezahlt. Wir stellen Ihnen alle akzeptierten Bestellungen, die Sie übermitteln, in Rechnung, und Sie müssen die Rechnungen innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen ab Rechnungsdatum in der auf der Rechnung angegebenen Währung bezahlen. Sollten Sie uns nicht bezahlen, können wir Schritte zur Sicherstellung der weiteren Erbringung der Dienstleistungen gegenüber dem jeweiligen Kunden oder Endanwender und/oder zur Minderung des Schadens einschließlich der Aussetzung der Erbringung der Dienstleistungen gegenüber den Kunden oder der Kontaktaufnahme mit dem Kunden ergreifen, nachdem eine Mitteilung an Sie erfolgt ist. Wir können Ihre bei uns hinterlegten Zahlungskarten mit den in Rechnung gestellten Beträgen belasten, und wir können Ihre Zahlungskarteninformationen (soweit zulässig) aktualisieren, damit die Zahlung verarbeitet werden kann. Ihre Kreditkarteninformationen und damit zusammenhängende personenbezogene Daten können an Dritte weitergegeben werden, wenn dies für die Zahlungsabwicklung, die Betrugsprävention und die Einhaltung von Exportbestimmungen erforderlich ist. Sie sind verantwortlich für alle Gebühren oder Überziehungsgebühren, die entstehen, wenn wir Ihre Karte mit der Zahlung belasten. Wenn Ihr Zahlungsversäumnis daher rührt, dass Kunden Sie nicht bezahlt haben, werden wir nach Treu und Glauben den Versuch unternehmen, die Sperre der Dienstleistungen auf die nach Ihren und gegebenenfalls nach deren Angaben säumigen Kunden zu beschränken. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, im Falle eines Zahlungsversäumnisses Ihrerseits an uns die Dienstleistungen für jeden beliebigen Kunden auszusetzen.

b. Rabatte, Provisionen und Empfehlungsprovisionen.

Die Bedingungen für die geltenden Rabatte, Provisionen und/oder Empfehlungsprovisionen für ein bestimmtes Programm sind in den jeweiligen Programmbedingungen aufgeführt.

c. Steuern und Einbehaltungen.

Alle beworbenen oder ausgehandelten Preise für Dienstleistungen verstehen sich zuzüglich der geltenden Steuern. Sie sind (in Ihrem Namen und gegebenenfalls im Namen Ihrer Kunden) für die Zahlung aller anfallenden Steuern verantwortlich, darunter Umsatzsteuer, Dienstleistungssteuer, Mehrwertsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, Quellensteuer, Abgaben, Gebühren für den Universal Services Fund (falls zutreffend) oder andere ähnliche Gebühren oder Steuern, die an dem Ort, an dem die Dienstleistungen erworben werden, fällig werden (zusammen „Steuern und Gebühren“), die von einer Behörde oder Einzugsstelle im Zusammenhang mit den Dienstleistungen erhoben werden, ausgenommen sind die auf unser Nettoeinkommen anfallenden Steuern und Gebühren und jene, für die Sie (in Ihrem Namen und gegebenenfalls im Namen Ihrer Kunden) eine Bescheinigung zur Befreiung von Steuern und Gebühren vorgelegt haben. Wenn wir Steuern und Gebühren erheben, tun wir dies auf der Grundlage der gesamten Abonnementkosten vor der Anwendung aller anwendbaren Rabatte.

3. Laufzeit; Beendigung.

a. Laufzeit und Beendigung.

Die Vereinbarung beginnt an dem in den jeweiligen Programmbedingungen festgelegten Datum des Inkrafttretens und wird fortgesetzt, bis eine der Parteien der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich ihre Absicht mitteilt, die Vereinbarung zu beenden (die „Laufzeit“). Die Beendigung entbindet keine der Parteien von Verpflichtungen, die sich aus einer vor dem Datum der Beendigung angenommenen Bestellung oder einem vor dem Datum der Beendigung bestätigten Lead ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erbringung der Dienstleistungen für Kunden gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen, in der Bestellung festgelegten Abonnementlaufzeit, wie jeweils anwendbar.

b. Folge der Kündigung.

Bei Beendigung der Vereinbarung werden Sie unverzüglich jegliches Marketing und jegliche Werbung für die andere Partei oder die Dienstleistungen einstellen und jede Partei wird jegliche Bezugnahme auf die andere Partei als Partner oder Verkäufer, je nachdem, was zutrifft, einstellen. Keine der Parteien haftet für Schäden, die aus der wirksamen Beendigung der Vereinbarung oder dieser Partnerbedingungen resultieren; die Beendigung wirkt sich jedoch nicht auf Ansprüche aus, die vor einer solchen Beendigung entstanden sind.

4. Geistiges Eigentum; Zeichen.

Wir und unsere Lizenzgeber behalten uns alle Rechte in Bezug auf unsere Dienstleistungen vor, die wir nicht ausdrücklich in der Vereinbarung gewährt haben, einschließlich aller Änderungen oder Ableitungen davon. Keine der Parteien wird Warenzeichen, Handelsnamen, Domainnamen oder sonstige Kennungen (zusammen die „Zeichen“) der anderen Partei nutzen oder eintragen lassen oder Zeichen nutzen oder eintragen lassen, die den Zeichen der anderen Partei zum Verwechseln ähnlich sind. Wir können Ihre Zeichen verwenden, um auf Sie als autorisierten Partner hinzuweisen. Sie können unsere Zeichen unter Bezugnahme auf unsere Dienstleistungen nutzen, aber nur in der Art und Weise, wie dies gemäß unseren Richtlinien zum Branding unter https://www.lastpass.com/legal-center/trademark und weiteren im Portal verfügbaren Stilrichtlinien für Partner gestattet ist. Sie müssen die Verwendung unserer Zeichen in jeglichem Marketingmaterial sofort einstellen oder aussetzen, nachdem Sie eine schriftliche Mitteilung erhalten haben, dass Ihre Verwendung nicht den Richtlinien zum Branding entspricht. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, die Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei nicht zu modifizieren, keine davon abgeleiteten Werke zu erstellen und kein Reverse Engineering durchzuführen.

5. Vertraulichkeit.

Die Parteien können nach der Vereinbarung vertrauliche Informationen austauschen. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für weitere drei (3) Jahre nach diesem Zeitpunkt wird jede Partei die vertraulichen Informationen, die sie erhält, vertraulich behandeln und sie nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung oder in sonstiger Weise, wie nach dieser Vereinbarung gestattet, weitergeben oder nutzen. Jede der Parteien kann Vertrauliche Informationen gegenüber ihren eigenen Angestellten, Bevollmächtigten oder Vertretern offenlegen, wenn diese sie ernsthaft kennen müssen und durch ähnliche Beschränkungen der Offenlegung gebunden sind. „Vertrauliche Informationen“ umfassen Verkaufsdaten und -pläne, Produktpläne, nicht öffentliche Preisinformationen, Sicherheitsberichte und alle anderen nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Informationen, die aufgrund der Umstände der Offenlegung oder der Art der Informationen als vertraulich und/oder geschützt zu verstehen sind. Schadenersatz in Form von Geld ist möglicherweise nicht ausreichend, wenn ein Verstoß oder ein angedrohter Verstoß gegen die vertraulichen Informationen einer Partei vorliegt. Sollte dies der Fall sein, kann die offenlegende Partei einen Unterlassungsanspruch oder sonstige billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe geltend machen.

6. Gewährleistung; Haftungsausschluss.

Jede Partei sichert zu, dass: (i) sie die Befugnis hat, die Vereinbarung und diese Partnerbedingungen abzuschließen und zu erfüllen, ohne Verpflichtungen gegenüber Dritten zu verletzen; (ii) sie Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen einsetzen wird, um die in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen. DARÜBER HINAUS LEISTET LASTPASS KEINE GEWÄHR DIREKTER, INDIREKTER, GESETZLICHER ODER SONSTIGER ART IM HINBLICK AUF ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, ANGEMESSENE QUALITÄT, EIGENTUMSRECHTE, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN MANCHEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS VON BESTIMMTEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS EINIGE DER VORANSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE GGF. NICHT GELTEN.

7. Freistellung.

a. Freistellung bei Verstößen gegen geistiges Eigentum.

Wir werden Sie verteidigen, entschädigen und von allen Ansprüchen Dritter, Klagen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freistellen, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die gegen Sie vorgebracht werden und behaupten, dass die Dienstleistungen ein eingetragenes Urheberrecht, eine eingetragene Marke, ein Patent oder ein anderes Recht an geistigem Eigentum eines Dritten verletzen oder veruntreuen. Im Falle eines solchen Anspruchs können wir nach unserem Ermessen entweder: (1) Ihnen das Recht verschaffen, die in der Vereinbarung vorgesehenen Aktivitäten fortzusetzen, oder (2) die Dienstleistungen in einer funktional gleichwertigen Weise ersetzen oder modifizieren, so dass sie nicht mehr gegen das geistige Eigentum verstoßen. Wenn wir feststellen, dass weder die Option (1) noch die Option (2) verfügbar oder unter den gegebenen Umständen angemessen ist, können wir die Lizenzen in Bezug auf die Dienstleistungen, die Gegenstand des behaupteten Rechtsverstoßes sind, kündigen. (In diesem Fall erstatten wir Ihnen die anteiligen, im Voraus gezahlten Gebühren für die Dienstleistungen, sobald dies wirtschaftlich praktikabel ist, und Sie müssen alle Gebühren zahlen, die Sie uns gegebenenfalls vor der Kündigung geschuldet haben.) Wir sind im Rahmen dieses Abschnitts nicht verpflichtet, für Rechtsverletzungen aufzukommen, wenn sich der Anspruch aus der Kombination oder Nutzung der Dienstleistungen mit anderen Produkten, Dienstleistungen oder geistigem Eigentum ergibt und die Rechtsverletzung ohne diese Kombination oder Nutzung vermieden worden wäre. Darüber hinaus haften wir nicht für Schäden, die durch den Verkauf eigener oder fremder Produkte und Dienstleistungen entstehen. Dieser Abschnitt legt unsere einzige und ausschließliche Haftung und Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel für eine tatsächliche oder angebliche Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter fest.

b. Verfahren zur Freistellung.

Wir sind nicht verpflichtet, Sie gemäß diesem Abschnitt freizustellen, es sei denn, Sie: (i) informieren uns unverzüglich über einen Anspruch, der zu einem Schaden geführt hat oder von dem vernünftigerweise erwartet wird, dass er zu einem Schaden führt, und arbeiten mit uns bei der Abwehr des Anspruchs zusammen (vorausgesetzt, dass ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Benachrichtigung unsere Verpflichtung zur Freistellung nicht aufhebt, es sei denn, ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung beeinträchtigt unsere Fähigkeit, den Anspruch abzuwehren); (ii) kooperieren auf unsere Kosten in angemessener Weise bei der Abwehr oder Beilegung des Anspruchs; (iii) geben uns die volle Kontrolle und Befugnis über die Abwehr, einschließlich der Auswahl und Beauftragung eines Anwalts, und die Beilegung des Anspruchs, mit der Ausnahme, dass: (x) jeder Vergleich, der ein Eingeständnis Ihrer Haftung erfordert, Ihre vorherige schriftliche Zustimmung erfordert, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, und (y) Sie sich auf Ihre Kosten mit Ihrem eigenen Rechtsbeistand an der Verteidigung beteiligen können. Sie müssen uns alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über den Anspruch zur Verfügung stellen (einschließlich Kopien aller Vorladungen, Klagen oder anderer Schriftsätze sowie aller schriftlichen Ansprüche, Forderungen, Rechnungen, Abrechnungen oder anderer Dokumente, die den Anspruch belegen oder geltend machen) und müssen uns auch sonst bei der Abwehr des Anspruchs unterstützen.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

MIT AUSNAHME VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, VORSÄTZLICHEM VERHALTEN ODER BETRUG EINER PARTEI HAFTET KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, FOLGE- ODER BEILÄUFIGE SCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER ANDERE SCHÄDEN, WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE JEWEILIGE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT. UNSERE GESAMTE KUMULATIVE HAFTUNG IM RAHMEN DER VEREINBARUNG UND DIESER PARTNERBEDINGUNGEN IST AUF DEN HÖHEREN BETRAG BESCHRÄNKT, DEN SIE AN UNS ODER WIR AN SIE (JE NACH ANWENDBAREM PROGRAMM) IN DEN 12 MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS DIE HAFTUNG BEGRÜNDET, GEZAHLT HABEN. ZUSÄTZLICH ÜBERNEHMEN WIR KEINE HAFTUNG FÜR: (I) IHREN WEITERVERKAUF ODER IHRE WEITEREMPFEHLUNG DER DIENSTLEISTUNGEN NACH EINER MITTEILUNG, DASS SIE EINE SOLCHE TÄTIGKEIT AUFGRUND EINES ANSPRUCHS EINES DRITTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN DIENSTLEISTUNGEN EINSTELLEN SOLLTEN; (II) VERÄNDERUNGEN AN DEN DIENSTLEISTUNGEN, DIE NICHT VON UNS VERANLASST WURDEN; ODER (III) ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS IHRER KOMBINATION UNSERER DIENSTLEISTUNGEN MIT ANDEREN NICHT LASTPASS GEHÖRENDEN PROGRAMMEN, DIENSTLEISTUNGEN, DATEN, HARDWARE ODER ANDEREN MATERIALIEN ERGEBEN, WENN EIN SOLCHER ANSPRUCH DURCH DIE NUTZUNG UNSERER DIENSTLEISTUNGEN OHNE DIESE KOMBINATION VERMIEDEN WORDEN WÄRE.

9. Prüfung.

Sie sind verpflichtet, vollständige und genaue Bücher und Aufzeichnungen zu führen, die den branchenüblichen Praktiken und dem geltenden Recht entsprechen, und zwar in der Form und Ausführlichkeit, die erforderlich ist, um die Einhaltung der Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Partnerbedingungen nachzuweisen. Während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren danach können wir Ihre Aufzeichnungen und Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Vereinbarung und dieser Partnerbedingungen prüfen. Datum, Uhrzeit und Ort einer Prüfung werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.

10. Mitteilungen; anwendbares Recht; Streitigkeiten.

Wir senden Ihnen Mitteilungen an eine E-Mailadresse, die Sie uns genannt haben, oder an Ihren Firmensitz bzw. informieren Sie bei Aktualisierungen der Dienstleistungen, die Teil eines Programms sind, durch Veröffentlichung einer solchen Änderung im Portal. Das LastPass-Unternehmen, mit dem Sie zusammenarbeiten, die Adresse, an die Sie Mitteilungen an uns senden müssen, und das geltende Recht und der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns hängen von Ihrem jeweiligen Standort ab, wie unter https://www.lastpass.com/legal-center/contracting-entities angegeben.

11. Einhaltung von Gesetzen.

Bei der Durchführung der Vereinbarung halten sich beide Parteien an die Branchenstandards und die geltenden Gesetze, einschließlich der Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und der geltenden Ausfuhrbestimmungen, und verpflichten sich, keine betrügerischen, irreführenden, illegalen oder unethischen Praktiken anzuwenden. Darüber hinaus wird der Partner die Dienstleistungen nicht an Orte verkaufen, unterlizenzieren oder anderweitig an Orte exportieren, die den US-Ausfuhrbeschränkungen unterliegen.

a. Berechtigungen und Lizenzen.

Sofern zutreffend und notwendig, um die Dienstleistungen als Teil des jeweiligen Programms weiterzuverkaufen, anzubieten oder zu erbringen, sind Sie verpflichtet: (a) alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die Sie benötigen, um unsere Produkte und Dienstleistungen in unserem Namen oder anderweitig weiterzuverkaufen oder anzubieten; und (b) alle Maßnahmen zu ergreifen, um diese Lizenzen oder Genehmigungen aufrechtzuerhalten, einschließlich der für den Weiterverkauf oder das Anbieten unserer Produkte und Dienstleistungen erforderlichen Einreichungen und Gebühren.

b. Aufsichtsrechtliche Unterstützung und Unterstützung bei der Strafverfolgung.

Sie erklären sich bereit, mit LastPass zu kooperieren und uns in angemessenem Umfang zu unterstützen, um uns bei der Erfüllung unserer rechtlichen und/oder behördlichen Verpflichtungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden oder anderen juristischen und/oder staatlichen Stellen zu helfen.

12. Datenschutz.

a. Wir können Ihnen personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, um Sie bei der Erfüllung der Vereinbarung zu unterstützen. In diesem Fall gilt der Datenschutznachtrag für Partner, der diesen Partnerbedingungen als Anhang 1 beigefügt und in sie integriert ist („Partner-DSN“). Wir können den Partner-DSN von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an Sie aktualisieren oder ändern, und alle Aktualisierungen oder Änderungen treten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Mitteilung in Kraft, es sei denn, Sie teilen uns schriftlich mit, dass Sie in gutem Glauben Einwände gegen solche Aktualisierungen haben.

b. Sie erkennen an, dass der Kunde der Verantwortliche für alle personenbezogenen Daten ist, die er in Verbindung mit seiner Nutzung der Dienstleistungen in seinen LastPass-Vault oder sein Dienstleistungskonto hochlädt oder eingibt, und dass Sie, wenn Sie mit diesen Daten interagieren, ein Auftragsverarbeiter sind. Sie gewährleisten hiermit, dass Sie über eine ordnungsgemäße Genehmigung des Kunden zur Durchführung einer solchen Verarbeitung verfügen.

13. Allgemeine Bestimmungen.

Keine der Parteien darf die Vereinbarung oder diese Partnerbedingungen ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei – die nicht in unangemessener Weise verweigert oder verzögert werden darf – abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Partei die Vereinbarung und diese Partnerbedingungen an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, Konsolidierung, Fusion oder Veräußerung von im Wesentlichen allen ihren Geschäften oder Vermögenswerten durch schriftliche Mitteilung abtreten kann. Falls eine Bedingung der Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, wird sie entfernt und hat keinerlei Auswirkungen auf die anderen Bedingungen. Beide Parteien sind selbstständige Vertragsnehmer und die Vereinbarung begründet zwischen den Parteien weder eine Partnerschaft noch ein Agentur-, Treuhand- oder Anstellungsverhältnis. Die Nichtausübung eines Rechts aus der Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Sofern nicht anders angegeben, können Rechtsmittel kumulativ ausgeübt werden. Außer für die Bezahlung von Gebühren haftet keine der Parteien für eine Verzögerung oder Nichterfüllung nach der Vereinbarung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer billigen Kontrolle liegen (z. B. Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Handlungen von Drittdienstleistern, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und behördliche Maßnahmen), aber nur, solange diese Umstände fortbestehen.

14. Gesamte Vereinbarung; Unterschrift.

Die Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen oder Gespräche zu den Themen, die sie ansprechen. Die Parteien haben keine andere Vereinbarung zu diesen Themen. Die Parteien akzeptieren elektronische (unter Einbeziehung von Online-)Unterschriften als gültig und verbindlich. Wir können die Vereinbarung von Zeit zu Zeit nach einer Mitteilung an Sie aktualisieren, was auch die Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen online beinhalten kann, und wir betrachten Ihre weitere Teilnahme an dem Programm als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen. Wenn wir die Provisionsbedingungen eines provisionsfähigen Programms aktualisieren, werden wir Sie mit einer Frist von sechzig (60) Tagen benachrichtigen, nach der die aktualisierten Provisionsbedingungen in Kraft treten, wie in der Vereinbarung detaillierter dargelegt werden kann.

Letzte Aktualisierung: 9. Januar 2025


NACHTRAG 1

Partner-DSN

1. DEFINITIONEN

„Für die Verarbeitung Verantwortlicher“ bezeichnet die Rechtspersönlichkeit, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt, einschließlich eines „Geschäfts“, sofern zutreffend.

„Datenschutzgesetzen und -verordnungen“ bezeichnet alle Gesetze und Verordnungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund dieser Vereinbarung einschließlich solcher Gesetze und Verordnungen von Brasilien, der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und ihrer Mitgliedsstaaten, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches sowie der Vereinigten Staaten und ihrer Bundesstaaten.

„Betroffene Person“ bezeichnet die identifizierte oder identifizierbare Person, auf die sich die personenbezogenen Daten, wie von Datenschutzgesetzen und -verordnungen definiert, beziehen, einschließlich eines „Verbrauchers“, wie der Begriff in anderen Datenschutzgesetzen und -verordnungen definiert ist.

„LastPass-Daten“ bezeichnet alle Dateien, Nachrichten, Dokumente, Aufzeichnungen, Chat-Logs, Abschriften und ähnliche Daten, die der Partner im Namen von LastPass oder seiner Endnutzer hält, sowie alle anderen Informationen, die LastPass oder seine Nutzer gegebenenfalls in Verbindung mit den Dienstleistungen hochladen oder dem Partner zur Verfügung stellen können.

„Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen in Bezug auf: (i) eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (z. B. eine betroffene Person oder ein Verbraucher) und/oder (ii) eine identifizierte oder identifizierbare juristische Person (z. B. ein Haushalt), wenn diese Informationen in ähnlicher Weise durch Datenschutzgesetze und -verordnungen geschützt sind.

„Verarbeitung“ bezeichnet jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die an personenbezogenen Daten ausgeführt werden, ungeachtet der Tatsache, ob dies durch automatische Mittel geschieht oder nicht, wie zum Beispiel Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Abruf, Hinzuziehung, Nutzung, Weitergabe durch Übermittlung, Veröffentlichung oder Verfügbarmachung auf sonstige Art und Weise, Abgleich oder Kombinierung, Beschränkung, Löschung oder Zerstörung.

„Auftragsverarbeiter“ bezeichnet die Rechtspersönlichkeit, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet, einschließlich, soweit zutreffend, aller „Dienstanbieter“.

„Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet jeden vom Partner beauftragten Auftragsverarbeiter, der LastPass bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung oder diesem Partner-DSN unterstützt.

2. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

2.1. Rollen der Parteien. Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze und -verordnungen einzuhalten. Die Parteien vereinbaren, dass LastPass für die Zwecke dieses Partner-DSN der für die Verarbeitung Verantwortliche ist, der Partner der Auftragsverarbeiter ist und der Partner ausschließlich Unterauftragsverarbeiter einsetzt, wie in Abschnitt 5 „Unterauftragsverarbeiter“ weiter unten näher beschrieben.

2.2. Verantwortlichkeiten von LastPass. Bei der Tätigkeit als Verantwortlicher verarbeitet LastPass personenbezogene Daten im Einklang mit den Datenschutzgesetzen und -verordnungen, einschließlich der Einhaltung der Rechtsgrundlage und Rechte zur Nutzung und Bereitstellung personenbezogener Daten als Teil der LastPass-Daten. Die Anweisungen von LastPass für die Verarbeitung personenbezogener Daten halten die Datenschutzgesetze und -verordnungen ein.

2.3. Verantwortlichkeiten des Partners. Der Partner ist verpflichtet: die personenbezogenen Daten von LastPass vertraulich zu behandeln; personenbezogene Daten nur zum alleinigen Nutzen von LastPass und in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen von LastPass, die LastPass hiermit für die folgenden Zwecke erteilt, aufzubewahren, zu verwenden, offenzulegen und zu verarbeiten: (i) Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Partnerbedingungen; und (ii) Verarbeitung zur Einhaltung anderer dokumentierter, angemessener Anweisungen von LastPass; wie in Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments vorgeschrieben; LastPass unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, dass Anweisungen von LastPass im Widerspruch zu den Anforderungen stehen oder gegen diese verstoßen oder der Partner seinen Verpflichtungen aus den geltenden Datenschutzgesetzen und -verordnungen nicht mehr nachkommen kann; und die LastPass-Daten oder personenbezogene Daten von LastPass nicht zu verkaufen oder weiterzugeben (gemäß der Definition des California Consumer Privacy Act, Cal. Civ. Code § 1798.100 ff., in der jeweils gültigen Fassung).

2.4. Einzelheiten der Verarbeitung. Der Sachgegenstand und die Dauer der Verarbeitung, die Art und der Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen, die nach diesem DSN verarbeitet werden – einschließlich der Geschäftszwecke der Verarbeitung –, sind in Anhang 1 (Beschreibung der Verarbeitung und Übermittlung) zu diesem DSN näher angegeben.

3. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN

Nach Erhalt einer Anfrage der betroffenen Person muss der Partner LastPass unverzüglich und in keinem Fall später als achtundvierzig (48) Stunden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, benachrichtigen und die betroffene Person an LastPass verweisen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.

4. PERSONAL DES PARTNERS

Der Partner stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, (a) über die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten informiert sind und schriftliche Geheimhaltungsvereinbarungen ausgefertigt haben; (b) eine sachdienliche Schulung zu ihren Aufgaben erhalten haben, insbesondere in Bezug auf die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Datenschutzes und (c) Zugang zu personenbezogenen Daten nur in dem Umfang haben, der für die Ausführung von Verpflichtungen, Aufgaben oder Pflichten erforderlich ist, die in diesem Partner-DSN und den Partnerbedingungen näher angegeben sind. Soweit nach geltendem Recht zulässig, muss der Partner sicherstellen, dass die in diesem Abschnitt 4 genannten Geheimhaltungspflichten auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen bleiben.

5. UNTERAUFTRAGSVERARBEITER

5.1. Aktuelle Unterauftragsverarbeiter und neue Unterauftragsverarbeiter. LastPass erteilt dem Partner eine allgemeine Genehmigung für den Einsatz der derzeitigen Unterauftragsverarbeiter des Partners, von denen LastPass auf angemessene Anfrage eine Liste zur Verfügung gestellt werden muss. Vor der Beauftragung von neuen Unterauftragsverarbeitern wird der Partner den Unterauftragsverarbeiter mit angemessener Sorgfalt prüfen und mit jedem Unterauftragsverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung abschließen, die vom Unterauftragsverarbeiter die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen verlangt, die das gleiche Maß an Datenschutzverpflichtungen wie die hierin festgelegten enthalten und den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und -verordnungen entsprechen. Vor der Offenlegung von LastPass-Daten sollte der Partner LastPass mindestens dreißig (30) Tage vor der Änderung des Unterauftragsverarbeiters eine aktualisierte Liste der Unterauftragsverarbeiter an privacy@lastpass.com übermitteln. LastPass kann in gutem Glauben gegen den Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters durch den Partner Einspruch erheben, indem es den Partner innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Mitteilung des Partners an LastPass benachrichtigt. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, einen solchen Einspruch zu lösen, oder der Partner aus anderen Gründen nicht bereit ist, eine solche Änderung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu lösen oder zur Verfügung zu stellen, kann LastPass die Partnerbedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Partner kündigen.

5.2. Haftung. Der Partner haftet für die Handlungen und Unterlassungen der Unterauftragsverarbeiter des Partners im gleichen Umfang, in dem der Partner haften würde, wenn der Partner die Dienstleistungen des jeweiligen Unterauftragsverarbeiters direkt nach den Bedingungen dieses DSN erbringen würde.

6. SICHERHEIT

6.1. Schutz der LastPass-Daten. Der Partner wird unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Kosten für die Durchführung und der Art, des Umfangs, des Kontextes und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos einer unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit, der Vertraulichkeit und Integrität der LastPass-Daten durchführen und aufrechterhalten. Der Partner muss die Einhaltung dieser Maßnahmen regelmäßig überwachen.

6.2. Zertifizierungen und Prüfungen durch Drittanbieter. Der Partner muss LastPass alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß dieses Partner-DSN und der Datenschutzgesetze und -verordnungen nachzuweisen. Sollten zusätzliche Prüfungsaktivitäten als notwendig erachtet werden, kann LastPass (entweder direkt oder durch einen qualifizierten Drittprüfer) das Datenschutz- und Sicherheitsprogramm des Partners, das für den Schutz der LastPass-Daten relevant ist, prüfen. Vor Beginn einer solchen Prüfung vereinbaren LastPass und der Partner einvernehmlich den Umfang, den Zeitpunkt, die Dauer und die erstattungsfähigen Kosten (falls zutreffend und ausschließlich in dem nach den geltenden Gesetzen zulässigen Umfang) der Prüfung. Bei der Durchführung einer solchen Prüfung wird LastPass wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternehmen, um Störungen des Geschäftsbetriebs des Partners so gering wie möglich zu halten.

6.3. Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Partner muss in angemessener Weise mit LastPass zusammenarbeiten und LastPass unterstützen, wenn LastPass gemäß den Datenschutzgesetzen und -verordnungen verpflichtet ist, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen oder eine vorherige Konsultation mit einer Aufsichtsbehörde durchzuführen.

7. BENACHRICHTIGUNGEN ÜBER LASTPASS-DATEN

Der Partner muss LastPass unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete versehentliche oder unrechtmäßige Zerstörung, jeden Verlust, jede Änderung, jede unbefugte Offenlegung oder jeden unbefugten Zugriff auf LastPass-Daten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, die vom Partner oder seinen Unterauftragsverarbeitern übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden (ein „sicherheitsrelevantes Ereignis“), informieren. Der Partner muss LastPass relevante Informationen über das sicherheitsrelevante Ereignis zur Verfügung stellen, um LastPass bei der Einhaltung seiner eigenen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -verordnungen zu unterstützen, soweit dies angemessen ist.

8. VERWENDUNG, LÖSCHUNG UND RÜCKGABE VON LASTPASS-DATEN

Nach der Beendigung oder dem Ablauf der Partnerbedingungen oder auf Verlangen von LastPass muss der Partner die LastPass-Daten, einschließlich aller darin enthaltenen personenbezogenen Daten, nach dem Ermessen von LastPass löschen oder zurückgeben, es sei denn, das Recht der Europäischen Union oder das Recht eines Mitgliedstaates schreibt eine weitere Speicherung dieser LastPass-Daten vor oder erlaubt sie.

9. DATENÜBERMITTLUNG

9.1. Wenn im Rahmen der Partnerbedingungen LastPass-Daten, die den Datenschutzgesetzen oder -vorschriften unterliegen, zur Verarbeitung in ein Land übermittelt werden, das als Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Datenschutzgesetze und -vorschriften gilt, gelten für solche Übermittlungen die nachfolgend aufgeführten Übermittlungsmechanismen:

9.1.1. Die Standardvertragsklauseln gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission („Standardvertragsklauseln“) gelten zusätzlich zu diesem Partner-DSN für alle Übermittlungen personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum, Brasilien und/oder einem ihrer Mitgliedstaaten und/oder der Schweiz in Länder, die kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Datenschutzgesetze und -verordnungen der vorgenannten Gebiete gewährleisten. Die Standardvertragsklauseln werden wie folgt strukturiert: (i) Es gelten die Bestimmungen von Modul zwei (Übermittlung von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter), und die Module eins, drei und vier werden vollständig gestrichen; (ii) Klausel 7 wird vollständig gestrichen, und die Parteien können diesem DSN weitere Stellen hinzufügen, indem sie eine zusätzliche Kopie dieses DSN abschließen; (iii) in Klausel 9 gilt die Option 2 (wie in Abschnitt 5 dieses DSN beschrieben); (iv) der optionale Text in Klausel 11 wird vollständig gestrichen; (v) in Klausel 17 gilt Option 1 und die Standardvertragsklauseln unterliegen irischem Recht; (vi) in Klausel 18(b) werden Streitigkeiten vor den Gerichten Irlands ausgetragen; und (vii) die Anhänge der Standardvertragsklauseln werden mit den im Partner-DSN aufgeführten Informationen ergänzt.

9.1.2. Für betroffene Personen, die im Vereinigten Königreich ansässig sind, wird der Partner gegebenenfalls: (a) in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen im Rahmen des Datenübermittlungsnachtrags zu den Standardvertragsklauseln handeln, der vom Information Commissioner gemäß S119A Data Protection Act 2018 herausgegeben wurde und durch Bezugnahme in diesen Partner-DSN einbezogen ist; und (b) aufgrund zwingend vorgeschriebenen Rechts personenbezogene Daten auf der Grundlage der Standardvertragsklauseln, wie im Einklang mit dem Nachtrag für das Vereinigte Königreich geändert, übermitteln und verarbeiten. Der Nachtrag für das Vereinigte Königreich ist wie folgt aufgebaut: (1) Tabelle 1 wird durch die Angaben in Anhang 2 des Partner-DSN ausgefüllt; (2) Tabelle 2 wird durch die Angaben in Abschnitt 9.1.1 des Partner-DSN ausgefüllt, mit der Ausnahme, dass das IDTA durch England und Wales geregelt wird; (3) Tabelle 3 wird durch die Anhänge 1 und 2 des Partner-DSN ausgefüllt; und (4) in Tabelle 4 kann entweder der Importeur oder der Exporteur diesen Nachtrag für das Vereinigte Königreich kündigen.

9.1.3. Die Standardvertragsklauseln gelten nicht für Datenübermittlungen, wenn LastPass einen alternativen, anerkannten Compliance-Standard für rechtmäßige Datenübermittlungen anwendet, wie z. B. das EU-US-Datenschutzschild.

9.2. Soweit sich die Parteien auf einen bestimmten rechtlichen Mechanismus zur Normalisierung der internationalen Datenübermittlung verlassen und dieser Mechanismus später geändert, aufgehoben oder von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt wird, vereinbaren die Parteien, nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um einen alternativen Mechanismus (sofern verfügbar und erforderlich) zu finden, der die weitere Übermittlung personenbezogener Daten ermöglicht.

10. RECHTSWIRKSAMKEIT UND WIDERSPRUCH

Im Falle eines Widerspruchs zwischen einzelnen Bestimmungen der Partnerbedingungen und dieses Partner-DSN haben die Bestimmungen dieses Partner-DSN Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Hauptteils dieses Partner-DSN und den Standardvertragsklauseln haben die Standardvertragsklauseln Vorrang.

Anhang 1 – Beschreibung der Verarbeitung und Übermittlung

Kategorien betroffener Personen

LastPass kann personenbezogene Daten an die Dienstleistungen übermitteln, deren Umfang von LastPass nach vernünftigem Ermessen festgelegt und kontrolliert wird und die insbesondere personenbezogene Daten in Bezug auf die folgenden Kategorien von betroffenen Personen enthalten können: potenzielle Kunden und Leads.

Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten

LastPass kann personenbezogene Daten an die Dienstleistungen übermitteln, deren Umfang von LastPass nach vernünftigem Ermessen festgelegt und kontrolliert wird und die folgenden Kategorien von personenbezogenen Daten enthalten können: Kennungen und Kontaktinformationen.

Übermittelte sensible Daten (falls zutreffend)

Nicht verfügbar

Häufigkeit der Übermittlung

Häufigkeit, Art, Beschaffenheit und Zweck der Übermittlung von Daten hängen vom jeweiligen Anwendungsfall von LastPass ab (d. h. die Häufigkeit der Übermittlung kann fortlaufend sein und/oder zeitlich auf eine bestimmte Situation oder ein bestimmtes Ereignis beschränkt sein).

Art und Zweck der Verarbeitung

Der Partner verarbeitet personenbezogene Daten in seiner Eigenschaft als Auftragsverarbeiter und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Partner-DSN ausschließlich gemäß den Partnerbedingungen und gemäß weiteren Anweisungen von LastPass.

Aufbewahrung personenbezogener Daten

Der Partner wird personenbezogene Daten in seiner Eigenschaft als Auftragsverarbeiter ausschließlich für die Dauer der Partnerlaufzeit verarbeiten, es sei denn, LastPass erteilt eine andere Anweisung oder die Parteien treffen eine schriftliche Vereinbarung.

Sachgegenstand der Verarbeitung

Ziel und Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Partner als Auftragsverarbeiter ist die Bereitstellung von Dienstleistungen für LastPass, wie in den Partnerbedingungen definiert.

Anhang 2 – Bestimmungen in Bezug auf die Standardvertragsklauseln

Datenexporteur

Name der datenexportierenden Organisation: LastPass Parent LP, im Namen seiner US-Tochtergesellschaft, LastPass US LP

Anschrift: 125 High Street, Suite 220, Boston, MA 02210, USA.

Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: LastPass Privacy Team; tel.: 781-897 5580; email: privacy@lastpass.com

Tätigkeiten, die für die gemäß den Standardvertragsklauseln übermittelten Daten relevant sind: Die Tätigkeiten, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch LastPass als für die Verarbeitung Verantwortlicher relevant sind und/oder deren Ziel und Gegenstand die Bereitstellung und der Betrieb des Unternehmens sind.

Rolle: Verantwortlicher

Zuständige Aufsichtsbehörde: Die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Klausel 13 ist die irische Datenschutzkommission.

Datenimporteur

Name: Der Partner und seine autorisierten Konzernunternehmen, die im Europäischen Wirtschaftsraum und/oder in der Schweiz ansässig sind.

Anschrift: Die Adresse des Partner, die in den entsprechenden Auftragsunterlagen bzw. im Bestellformular angegeben ist.

Name, Position und Kontaktangaben der Kontaktperson: Hauptansprechpartner des Partners, Position und Details, wie in der entsprechenden Dokumentation angegeben.

Tätigkeiten, die für die im Rahmen der Standardvertragsklauseln übermittelten Daten relevant sind: LastPass (Datenexporteur) beschafft die Dienstleistungen des Partners (Datenimporteur) für die Bereitstellung und den Betrieb des Unternehmens von LastPass.

Rolle: Auftragsverarbeiter

Letzte Aktualisierung: 9. Januar 2025

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